Stand: 1. Juni 2024
Pro Jahr stehen zur Verfügung:
für die Kurzzeitpflege (KZP) | 1.774,00 € |
für die Verhinderungspflege (VHP) | 1.612,00 € |
Der Pflegebedingte Anteil, der sich aus der Preisliste ergibt und die Ausbildungsumlage werden von der Pflegekasse übernommen. Das gibt je nach Pflegegrad eine Summe X. Diese wird dann durch die jeweilige geteilt und ergibt X Tage. Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung sind ausschließlich Eigenleistung.
Der Eingenanteil in der Kurzzeit- / Verhinderungspflege beträgt: 47,46 € pro Tag
Der Pflegekassenanteil in der Kurzzeit- / Verhinderungspflege beträgt pro Tag:
Pflegegrad | Pflegekassenanteil pro Tag | Kurzzeitpflege | Verhinderungspflege |
lm PG2 | 80,57 € | für max. 22 Tage (KZP) | für max. 20 Tage (VHP) |
lm PG3 | 96,75 € | für max. 18 Tage (KZP) | für max. 16 Tage (VHP) |
lm PG4 | 113,61 € | für max. 15 Tage (KZP) | für max. 14 Tage (VHP) |
lm PG5 | 121,17 € | für max. 14 Tage (KZP) | für max. 13 Tage (VHP) |
Dies steht Ihnen jeweils einmal im Jahr für die Kurzzeitpflege und dann noch einmal zur Verhinderungspflege zu.