Die Kurzzeitpflege dient der kurzfristigen stationären Unterbringung pflegebedürftiger alter Menschen, die ansonsten in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden. Sie kann bis zu 56 Tagen im Jahr in Anspruch genommen werden:
- wenn pflegende Angehörige selbst erkrankt sind oder Urlaub machen
- zur Verkürzung oder Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes
- für die Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt vor Entlassung in die häusliche Versorgung
Eine integrierte Kurzzeitpflege im Einzelzimmer von ca. 21 qm Wohnfläche. Die Zimmer sind ausgestattet mit:
- behindertengerechter Nasszelle
- Notrufanlage
- Fernsehanschluss, TV-Schrank
- Telefonanschluss, W-Lan kostenfrei verfügbar
- Tisch und zwei Stühle, Schrank
Die Kurzzeitpflege beinhaltet sämtliche Leistungen die in der vollstationären Pflege beschrieben sind.