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Hinweise
Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II sind die bestehenden 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade umgewandelt worden, um die tatsächliche Pflegebedürftigkeit noch genauer definieren zu können. Zudem bezahlt der Pflegebedürftige seitdem einen monatlichen Einrichtungsinternen Eigenanteil (EEE), der in jedem Pflegegrad gleich bleibt.