Der Aufnahme in die Einrichtung geht in der Regel ein ausführliches Vorstellungsgespräch voraus, an dem die betroffene Frau, wichtige Bezugspersonen wie Eltern oder Partner, ein/e Vertreter/in der einweisenden Institution, der/die zuständigen Jugendamtsmitarbeiter/in und eine Mitarbeiterin aus dem Gruppendienst sowie die Leitung des Hauses teilnehmen. Auch Vertreter der Schule bzw. der Berufsausbildenden Einrichtungen, in denen die schwangere Frau bzw. Mutter in der Ausbildung ist, werden ggf. eingeladen.
Anhand der konkreten Situation der aufzunehmenden Frau wird unter pädagogischen, sozialen und psychologischen Gesichtspunkten erörtert, ob die Einrichtung für die Bedürfnisse der Frau geeignet ist. Die Hilfeplanung/Zielsetzung der Maßnahme wird in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt abgestimmt.